Unfallwagen verkaufen sich nicht sonderlich gut
Die sogenannten Vielfahrer werden häufiger als der „Durchschnittsautofahrer“ mit Unfällen und deren Folgen konfrontiert. Eine große Zahl dieser Fahrzeughalter hat sein Auto deshalb Vollkasko versichert. Hier werden nicht nur die eigenen am Fahrzeug verursachten Schäden ersetzt, auch bei Fahrerflucht und Vandalismus kommt die Versicherung für die Reparaturkosten auf. Anders sieht es für Fahrer aus, die lediglich eine Teilkasko- oder Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Sie müssen alle Kosten am eigenen Fahrzeug selbst übernehmen, auch bei Fahrerflucht oder Vandalismus. Ist das Auto finanziert, kann die Bank im Schadensfall auf Reparatur oder sofortige Rückzahlung des Kredits bestehen. So mancher Autofahrer steht deshalb plötzlich vor unerwarteten Kosten, deren finanzielle Regelung ihm schwerfällt.
Die Zahl der tödlich verlaufenden Verkehrsunfälle ist in den letzten Jahren stark gesunken, die überwiegende Zahl der Zusammenstöße läuft mehr oder minder glimpflich ab. Dem Unfallopfer werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung die meisten Schäden am Fahrzeug ersetzt und bis zur Wiederherstellung der Fahrfähigkeit ein Leihwagen zur Verfügung gestellt. Trotzdem können dem Geschädigten aus einem Unfall ernsthafte finanzielle Probleme entstehen. Ist das Fahrzeug älter, werden die Reparaturkosten teilweise nicht mehr übernommen und lediglich der Zeitwert abzüglich des geschätzten Erlöses aus dem Unfallwagen Verkauf ausbezahlt. Für eine Neuanschaffung reicht dieser Betrag in der Regel nicht. Hat das Auto noch einen Zeitwert, der deutlich über den Reparaturkosten liegt, bekommt der Fahrzeughalter die Wertminderung, die durch den Unfall entstanden ist, ersetzt. Trotzdem steht er vor dem Problem, will er das Fahrzeug veräußern, dass er einen Unfallwagen anbietet. Der überwiegende Teil der Gebrauchtwagenkäufer ist nicht bereit, den von den Versicherungen angesetzten Restwert zu bezahlen, denn ein Unfallwagen Verkauf ist extrem schwierig. So mancher Autobesitzer hat sich aus diesem Grund entschlossen, sein Fahrzeug zu fahren, bis der TÜV die Verschrottung anordnet.
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